Unsere Rechnungsstellung (Stand 04.11.09)

Die Praxis ist eine reine Privatpraxis.Das bedeutet, dass Sie als Patient mit mir einen Behandlungsvertrag schließen (kommt durch Terminvereinbarung automatisch zustande) und die von mir erbrachten Leistungen an Sie berechnet werden.

Die Rechnung ist unabhängig von Ihrem Krankenversicherungsschutz auf jeden Fall
zu begleichen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten Ihnen
die Kosten im Normalfall (Ausnahmen beachten). Als freiwillig Versicherter einer
gesetzlichen Krankenversicherung bekommen Sie die Kosten evtl. auf Antrag erstattet.
Gesetzlich Versicherte bekommen im Regelfall keine Erstattung durch die Krankenkasse. Anfragen lohnt sich im Zweifelsfalle jedoch.

Als Grundlage der Abrechnung gilt die geltende amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Da ich sehr häufig chronische, aufwändige, zeitlich und therapeutisch anspruchsvolle Leistungen erbringe, wird gegebenenfalls ein höherer Steigerungsfaktor zu Grunde gelegt. Etwaige Differenzbeträge aus der Erstattungsleistung Ihres Versicherers sind von Ihnen zu tragen.

Für „einfache, normale“ ärztliche Leistungen (Erkältung, akute Schmerzen, Infektion, etc.) ist im Regelfall der 2,3fache Gebührenfaktor ausreichend. Hier bestehen im Regelfall keinerlei Erstattungsprobleme seitens der Versicherungen.

Sie erhalten in jedem Fall eine Rechnung gemäß den Vorgaben der GOÄ, d.h.
mit aufgeführten Leistungen, Diagnosen, Ziffern, Steigerungsfaktoren und ggf. Begründungen.

Zur Orientierung dienen Ihnen folgende Gebühren, denen die GOÄ zu Grunde liegt:
Gespräche und Untersuchungen (Stand 04.11.09)
technische Untersuchungen (Stand 04.11.09)
ärztliche Leistungen und Behandlungen (Stand 04.11.09)
Beratungen, Bescheinigungen, Berichte (Stand 04.11.09)

Ausnahmen von der Erstattung durch Krankenversicherungen und Beihilfestellen:
Erfahrungsgemäß erstatten private Krankenversicherungen und Beihilfestellen einige Untersuchungen und Behandlungen keinesfalls. Bei anderen Leistungen wird individuell entschieden und es spielt die Häufigkeit der erbrachten Leistung eine Rolle.
Auf jeden Fall sollten Sie sich im Zweifelsfall vorher bei Ihrem Versicherer erkundigen, um nicht auf eventuellen Kosten sitzen zu bleiben.

Folgende Therapien werden meist nicht erstattet:
Colon-Hydro-Therapie
Bioresonanztherapie
Magnetfeldtherapie
Infusionstherapien ohne medizinische Notwendigkeit
Chelattherapie

Bei folgenden Therapien kann es Probleme geben:
Magnetfeldtherapie
Häufige Infusionstherapiefolgen
Akupunktur außerhalb der Schmerzbehandlung
Enzympotenzierte Desensibilisierung

Folgende Therapien werden im Regelfall erstattet:
Injektionstherapie
Quaddelungen
Neuraltherapie
Schmerztherapie
Infusionen bei Tinnitus, Tumorerkrankung, chronischer Erkrankung (Multiple Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa etc.)
Infusionen mit Cortisongehalt, Procaingahalt oder Antibiotikainfusionen
Infusionen zur Schmerztherapie
Akupunktur zur Behandlung von Schmerzen
Akupunktur zur Behandlung von Allergien
Jegliche Behandlungen akuter Erkrankungen
   
Berichte, Bescheinigungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen etc. werden zumeist nicht erstattet, selbst, wenn der Versicherer diese anfordert. Bescheinigungen und Berichte werden gemäß GOÄ nach Zeitaufwand liquidiert (60-80 Euro/angef. 30 Minuten)

Nun noch ein Wort zu den Auslagen für Medikamente und Arzneimittel

Wir stellen unseren Patienten in der Praxis eine große Menge Arzneimittel und Medikamenten bereit, um möglichst rasch Therapieeinleitungen und -anpassungen
vornehmen zu können.

Das erleichtert Ihnen die Behandlung erheblich, denn Sie müssen meist nichts oder
nur sehr wenige Arzneimittel in der Apotheke besorgen, in Vorleistung gehen und zur Behandlung in die Praxis bringen.

Für uns bedeutet dieser Service jedoch hohe Apothekenrechnungen, eine große Vorratshaltung sowie eine aufwändige Lagerlogistik, die monatlich erhebliche Kosten verursachen. Wir berechnen Ihnen die verwendeten Arzneimittel mit der monatlichen Honorarforderung und bitten Sie daher, diese pünktlich zu begleichen, damit wir den Vorhalteservice aufrecht erhalten können.

Bitte beachten Sie, dass es mir als Arzt verboten ist, an Arzneimitteln oder Medikamenten auch nur einen Cent zu verdienen.

Wir müssen Ihnen die verwendeten Medikamente zum Einkaufspreis in Rechnung stellen. Bitte berücksichtigen Sie dies, wenn Sie evtl. über den Rechnungsbetrag nachdenken, der oft einen erheblichen Anteil an Medikamentenauslagen beinhaltet.

Sie profitieren durch diese Vorgehen sogar davon, da wir meist preisgünstigere Großpackungen einkaufen können und Ihnen die damit erzielte Ersparnis gegenüber der Einzelpackung weitergeben.

Wenn Sie lieber „Ihre eigenen“ Medikamente möchten, sagen Sie uns bitte bescheid. Sie erhalten dann ein Rezept und bringen die benötigten Arzneimittel zu jedem Termin selbst mit. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihre Infusionen und Injektionen in diesem Falle nicht vorgerichtet werden können, was evtl. zu einer längeren Wartezeit führen kann.

Bild