Abrechnung und Kostenerstattung

Die Praxis Dr. Pfisterer ist eine reine Privatpraxis. Das bedeutet, dass Sie als Patient mit mir einen Behandlungsvertrag schließen. Dieser kommt durch die Terminvereinbarung automatisch zustande. Folglich werden die von mir erbrachten Leistungen an Sie direkt berechnet.

Die Rechnung ist unabhängig von Ihrem Krankenversicherungsschutz auf jeden Fall zu begleichen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten Ihnen die Kosten im Normalfall (Ausnahmen beachten). Als freiwillig Versicherter einer gesetzlichen Krankenversicherung bekommen Sie die Kosten evtl. auf Antrag erstattet. Gesetzlich Versicherte bekommen im Regelfall keine Erstattung durch die Krankenkasse.

Als Grundlage der Abrechnung gilt die geltende amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) [Hinweis: derzeit Stand der Gebühren auf dem Niveau von 1996, teilweise noch älter]. Da ich sehr häufig chronische, aufwändige, zeitlich und therapeutisch anspruchsvolle Leistungen erbringe, wird gegebenenfalls ein höherer Steigerungsfaktor zu Grunde gelegt. Etwaige Differenzbeträge aus der Erstattungsleistung Ihres Versicherers sind von Ihnen zu tragen.

Für „einfache, normale“ ärztliche Leistungen (Erkältung, akute Schmerzen, Infektion, etc.) ist im Regelfall der 2,3-fache Gebührenfaktor (gilt derzeit als normaler Satz) ausreichend. Hier bestehen im Regelfall keinerlei Erstattungsprobleme seitens der Versicherungen.

Sie erhalten in jedem Fall eine Rechnung gemäß den Vorgaben der GOÄ, d.h. mit aufgeführten Leistungen. Diagnosen, Ziffern, Steigungsfaktoren und ggf. Begründungen.

Zur Orientierung dienen Ihnen folgende Gebühren, denen die GOÄ zu Grunde liegt:

Ausnahmen von den Erstattungen durch Krankenversicherungen und Beihilfestellen:
Erfahrungsgemäß erstatten private Krankenversicherungen und Beihilfestellen die üblichen Leistungen im Rahmen der hausärztlichen Versorgung vollständig.
Bei anderen Leistungen wird individuell entschieden und es spielt die Häufigkeit der erbrachten Leistungen eine Rolle. Weiterhin hängt die Kostenerstattung auch immer vom individuellen Vertrag zwischen Ihnen und Ihrer privaten Krankenversicherung ab.

Einige besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind jedoch häufig schon von vorneherein durch den Versicherer von der Erstattung ausgeschlossen. Dies können Sie zumeist in Ihrem Versicherungsvertrag nachlesen. Im Zweifelsfalle erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer.

Aus Zeitgründen und zur Gewährleistung einer optimalen Patientenversorgung kann ich Ihnen vor einer Diagnose und Behandlung keinen Kostenvoranschlag bzw. Heil- und Kostenplan aufstellen.

Folgende Therapien werden meist erstattet: (dennoch abhängig vom Versicherungsvertrag)

  • Hausärztliche Funktion, Untersuchungen, Behandlungen
  • Hausbesuche
  • Verbandwechsel
  • Routine-Laborkontrollen
  • Narkosefähigkeitsuntersuchungen
  • Gesundheits-Check-up-Untersuchungen
  • Krebsvorsorgeuntersuchungen
  • Ultraschalluntersuchungen
  • Injektionstherapie
  • Quaddelungen
  • Neuraltherapie
  • Schmerztherapie
  • Infusionen mit Kortisongehalt
  • Infusionen mit Procaingahalt
  • Antiobiotikainfusionen
  • Infusionen zur Schmerztherapie
  • Akupunktur zur Behandlung von Schmerzen
  • Akupunktur zur Behandlung von Allergien
  • Jegliche Behandlungen akuter Erkrankungen

Bei folgenden Therapien kann es Probleme geben:

  • Eiseninfusionen
  • Infusionen bei Tinnitus, Tumorerkrankungen, chronischen Erkrankungen (multiple Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa etc.)
  • Chelatinfusionen zur Entgiftung von Schwermetallen
  • Laboruntersuchungen, die weit über die üblichen Routineparameter hinausgehen
  • Enzympotenzierte Desensibilisierung
  • Orale Therapie mit Mikronährstoffen, Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen (auch wenn ein Mangel nachgewiesen wurde und die Präparate ärztlich verordnet wurden)

Folgende Therapien werden meist nicht erstattet:

  • Colon-Hydro-Therapie
  • Bioresonanztherapie
  • Magnetfeldtherapie
  • Infusionstherapien ohne medizinische Notwenigkeit (Wellness- und Vitalinfusionen)
  • Chelattherapie zur Reduzierung von Ablagerungen in den Gefässen (Arteriosklerose)

Berichte, Bescheinigungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen etc. werden meist nicht erstattet, selbst, wenn der Versicherer diese anfordert. Bescheinigungen und Berichte werden gemäß der GOÄ nach Zweitaufwand berechnet (60-80 Euro/angef. 30 Minuten)

Nun noch ein Wort zu den Auslagen für Medikamente und Arzneimittel

Wir stellen unseren Patienten in der Praxis eine große Menge Arzneimittel und Medikamente bereit, um möglichst rasch Therapieeinleitungen und –anpassungen vornehmen zu können.

Das erleichtert Ihnen die Behandlung erheblich, denn Sie müssen meist nichts oder nur sehr wenige Arzneimittel selbst in der Apotheke besorgen und zur Behandlung in die Praxis mitbringen.

Für uns bedeutet dieser Service jedoch hohe Apothekenrechnungen, eine große Vorratshaltung sowie eine aufwändige Lagerlogistik, die monatlich erhebliche Kosten verursachen. Wir berechnen Ihnen die verwendeten Arzneimittel – und damit unsere Vorleistung – mit der monatlichen Honorarforderung und bitten Sie daher, diese pünktlich zu begleichen, damit wir den Vorhalteservice aufrecht halten können.

Bitte beachten Sie, dass es mir als Arzt gesetzlich verboten ist, an Arzneimittel oder Medikamenten auch nur einen Cent zu verdienen. Daher stellen wir Ihnen die verwendeten Medikamente zu dem von uns bezahlten Einkaufspreis in Rechnung. Evtl. Rabatte und Grosspackungsnachlässe geben wir in vollem Umfang an Sie weiter. Bitte berücksichtigen Sie dies, wenn Sie möglicherweise über den Rechnungsbetrag nachdenken, der oft einen erheblichen Anteil an Medikamentenauslagen beinhaltet.

Sie profitieren durch dieses Vorgehen sogar davon, da wir meist preisgünstigere Großpackungen einkaufen können und Ihnen die damit erzielte Ersparnis gegenüber der Einzelpackung weitergeben.

Wenn Sie lieber „Ihre eigenen“ Medikamente möchten, sagen Sie uns bitte Bescheid. Sie erhalten dann ein Rezept und bringen die benötigten Arzneimittel zu jedem Termin selbst mit. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihre Infusionen und Injektionen in diesem Falle nicht vorgerichtet werden können, was evtl. zu einer längeren Wartezeit führen kann. Sollten Sie einmal Ihre Medikamente vergessen haben, können wir die Behandlung leider nicht oder nicht in vollem Umfang durchführen. (zum Merkblatt)